BEKANNTMACHUNG DER STADT WURZEN

Beschluss-Nr.: 425–43./08 vom 06.08.2008

Offenlegung des entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einfamilienhaus Kupsch“

Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat in seiner Sitzung am 06.08.2008 beschlossen, die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Begründung sowie des Umweltberichtes öffentlich auszulegen.
Die Offenlage findet vom 08.09.2008 bis zum 13.09.2008 im Amt für Stadtplanung /Tiefbau der Stadtverwaltung Wurzen im 2. OG in der Fr.-Ebert-Str. 2 statt.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen des Bebauungsplanes, derzugehörigen Begründung und des Umweltberichtes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht. Die Öffentlichkeit kann sich im gleichen Amt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für den Bau eines Einfamilienhauses.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist  unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hättengeltend gemacht werden können.
Nicht fristgerecht eingegangene Anregungen können unberücksichtigt bleiben.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.

Röglin

Oberbürgermeister Wurzen, am 31.08.2008