Beschluss-Nr.: 425–43./08 vom 06.08.2008
Offenlegung des entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einfamilienhaus Kupsch“
Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat in seiner Sitzung am 06.08.2008 beschlossen,
die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Begründung
sowie des Umweltberichtes öffentlich auszulegen.
Die Offenlage findet vom 08.09.2008 bis zum 13.09.2008 im Amt für
Stadtplanung /Tiefbau der Stadtverwaltung Wurzen im 2. OG in der Fr.-Ebert-Str.
2 statt.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen
zu den Entwürfen des Bebauungsplanes, derzugehörigen Begründung
und des Umweltberichtes schriftlich oder während der Dienststunden
zur Niederschrift vorgebracht. Die Öffentlichkeit kann sich im gleichen
Amt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen
der Planung unterrichten lassen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht
für den Bau eines Einfamilienhauses.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hättengeltend gemacht werden können.
Nicht fristgerecht eingegangene Anregungen können unberücksichtigt
bleiben.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Röglin
Oberbürgermeister Wurzen, am 31.08.2008